Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1) Für alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend oder müssen schriftlich widersprochen werden. Sollte ein Teil dieser Bedingungen Unwirksam werden, so hat dies auf den übrigen Teil keinen Einfluss.
2) Wir beliefern Privathaushalte und Firmen im gesamten Raum Hannover. Die Lieferung erfolgt bis zu Ihrer Etage ohne Aufpreis. Selbstverständlich bringen wir die Lieferung bis in die Wohnung, bzw. in den Keller wenn Sie es wünschen.
3) Für eine reibungslose Anlieferung, sowie bei Transporten innerhalb von Privat- und Geschäftsräumen, hat der Käufer für Wegefreiheit zu sorgen. Für in oder an den Räumlichkeiten sowie an der Ware entstandener Schaden haftet der Verkäufer nicht, soweit ihm kein oder nur leicht fahrlässiges Verschulden trifft. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden nach begrenzt.
4) Höhere Gewalt, auch Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Personalmangel, Transportmangel und behördliche Maßnahmen, usw. befreien den Verkäufer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist oder des Liefertermins.
5) Wir liefern + 2 Stunde zu der mit Ihnen vereinbarten Zeit - dadurch entfallen jegliche unnötigen Wartezeiten für Sie. Unser Bestreben ist es, alle Bestellungen am nächsten Tag oder im vereinbarten Rhythmus auszuliefern. Wenn wir einen Kunden, trotz des vereinbarten Termins nicht antreffen, müßen wir eine Leerfahrt in Rechnung stellen (5,00 EUR).
6) Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und nur an uns zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung.
7) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung der gesamten Summe Eigentum des Getränkebringdienst Christian Balogh. Die gelieferte Ware ist sofort zu kontrollieren. Mängel können nur bei sofortiger Reklamation angenommen werden. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Verkäufer die Wahl, ob Ersatzlieferung oder wertmäßige Gutschrift erteilt wird.
8) Leergut: Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer etc. (mit Ausnahme von Einweggebinde) werden dem Käufer nur als Sachdarlehen überlassen. Für Mehrwegflaschen, Kästen und Fässer wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgebenes Leergut ist Schadenersatz zu zahlen. Leergut vom Vorlieferanten wird nur bei Neukunden in der selben Höhe wie Vollgut geliefert wird angenommen.
9) Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, die Bedingungen gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt ist.
10) Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist Hannover.
Getränkebringdienst Christian Balogh Stand 19.01.2008
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